Unter Pflege wird die Betreuung von Menschen, die sich nur noch eingeschränkt selbst versorgen können, verstanden. 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Damit wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Es besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Das bedeutet, dass jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist, und…